Legalität von Network Marketing

 

Kritiker behaupten oft, Network-Marketing sei illegal. Sie sprechen von "Schneeball-" oder "Pyramidensystem". Diese Kritiker irren fast immer, weil nur formale Ähnlichkeiten zwischen diesen juristisch negativ belegten Begriffen und dem Network-Marketing bestehen.

Höchstrichterliche Rechtsprechung hat klare Kriterien für die Illegalität beschrieben. Rechtsgrundlage ist das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG), insbesondere dessen § 16 (2) über die "progressive Kundenwerbung".

Kennzeichen Illegaler Schneeball- oder Pyramidensysteme sind: 

  • Warenverkauf von Stufe zu Stufe mit Preisaufschlag,
  • unrealistische
    Einkommensversprechen,
     
  • "Kopfprämien" für die Neurekrutierung,
  • Fehlen eines echten Produktes.   

Illegale Systeme sind kurzlebig. Sie werden schnell insolvent, liquidiert oder verboten. Obwohl nur relativ wenige Fälle vorkommen, richten diese einen großen Imageschaden für das gesamte Network-Marketing an.  

 

Legal sind alle Systeme, auf die diese Kriterien nicht zutreffen, die nämlich insbesondere

  • von Kunden und Vertriebspartner den gleichen Preis fordern,
  • Provisionen nur für Verkaufsleistungen gewähren,
  • seriöse Angaben zu den Einkommen machen,
  • keine überhöhten Seminar- oder Lizenzgebühren und sonstige Kosten berechnen.
  • mehrere Jahre am Markt sind und sich zu den ethischen Grunsätzen der Direkt-Verkaufs-Verbände (DSA) verpflichtet haben.   

Alle Network-Marketing-Unternehmen, die hochwertige Qualitätsprodukte anbieten, und seit mindestens einem Jahr in Deutschland tätig sind, düften diese Legalitätskriterien erfüllen.