Legalität von Network Marketing
Kritiker behaupten oft, Network-Marketing sei illegal. Sie sprechen von "Schneeball-" oder "Pyramidensystem". Diese Kritiker irren fast immer, weil nur formale Ähnlichkeiten zwischen diesen juristisch negativ belegten Begriffen und dem Network-Marketing bestehen.
Höchstrichterliche Rechtsprechung hat klare Kriterien für die Illegalität beschrieben. Rechtsgrundlage ist das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG), insbesondere dessen § 16 (2) über die "progressive Kundenwerbung".
Kennzeichen Illegaler Schneeball- oder Pyramidensysteme sind:
- Warenverkauf von Stufe zu Stufe mit Preisaufschlag,
-
unrealistische
Einkommensversprechen, - "Kopfprämien" für die Neurekrutierung,
- Fehlen eines echten Produktes.
Illegale Systeme sind kurzlebig. Sie werden schnell insolvent, liquidiert oder verboten. Obwohl nur relativ wenige Fälle vorkommen, richten diese einen großen Imageschaden für das gesamte Network-Marketing an.
Legal sind alle Systeme, auf die diese Kriterien nicht zutreffen, die nämlich insbesondere
- von Kunden und Vertriebspartner den gleichen Preis fordern,
- Provisionen nur für Verkaufsleistungen gewähren,
- seriöse Angaben zu den Einkommen machen,
- keine überhöhten Seminar- oder Lizenzgebühren und sonstige Kosten berechnen.
- mehrere Jahre am Markt sind und sich zu den ethischen Grunsätzen der Direkt-Verkaufs-Verbände (DSA) verpflichtet haben.
Alle Network-Marketing-Unternehmen, die hochwertige Qualitätsprodukte anbieten, und seit mindestens einem Jahr in Deutschland tätig sind, düften diese Legalitätskriterien erfüllen.